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Toronto (kath.net/LSN/jg)
Die kanadische Lebensschützerin Mary Wagner (44) wurde diese Woche nach drei Monaten in Haft freigelassen. Sie war wegen Ruhestörung und Nichteinhaltung von Bewährungsauflagen verhaftet und angeklagt worden.
Wagner hatte sich geweigert, die Bedingungen für eine Entlassung auf Bewährung zu unterzeichnen. Diese hätten sie verpflichtet, sich von Abtreibungskliniken fern zu halten.
Wagners Anwalt betonte, dass seine Mandantin ohne weitere Vorgaben aus der Haft zu entlassen sei, weil sie durch zwei andere Bewährungsauflagen dazu verpflichtet sei, sich nicht in der Nähe von Abtreibungskliniken aufzuhalten.
Der Richter und die Staatsanwältin waren schließlich damit einverstanden, Wagner unter der Verpflichtung freizulassen, sich gut zu verhalten und die öffentliche Ordnung zu respektieren. Sie muss sich am letzten Tag des gegen sie laufenden Gerichtsverfahrens am 26. April wieder im Gericht einfinden.
Wagner war am 8. Dezember 2017 in einer Abtreibungsklinik verhaftet worden, als sie im Wartezimmer rote Rosen und Informationsmaterial zum Lebensschutz verteilten. Sie wollten die wartenden Frauen davon überzeugen, auf eine Abtreibung zu verzichten. Seit ihrer Verhaftung war die Lebensschützerin im Gefängnis gewesen.
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